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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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der Firma NeoMed Medizin Vertrieb + Logistik GmbH |
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I. Rechtsverbindlichkeit der AGB |
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- Die AGB der NEOMED GmbH sind Bestandteil aller Angebote und Verträge der Lieferungen und Leistungen der NEOMED GmbH, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung.
- Abweichende Vereinbarungen und andere AGB sind nur verbindlich, wenn sie von der NEOMED GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Spätestens mit dem Zugang der Bestellung bei NEOMED GmbH, auf jeden Fall mit der Annahme der Lieferungen oder Leistungen der NEOMED GmbH gelten die AGB der NEOMED GmbH als angenommen.
- Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Kunden werden von der NEOMED GmbH nicht anerkannt.
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II. Angebot, Angebotsunterlagen, Annahme |
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- Angebote sind, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, freibleibend. Mündliche oder schriftliche Bestellungen gelten als angenommen mit Erteilung der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auslieferung der bestellten Ware innerhalb angemessener Frist.
- Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, Leistungs- und sonstige Eigenschaftsbeschreibungen sowie sonstige Informationen über die Produkte und Leistungen der NEOMED GmbH sind nur annähernd. Eine Zusicherung bestimmter Eigenschaften liegt nur vor bei ausdrücklicher schriftlicher Kennzeichnung als solcher. Die NEOMED GmbH behält sich Abweichungen im Hinblick auf die ständige Fortentwicklung und Verbesserung der Produkte der NEOMED GmbH vor.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die NEOMED GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor.
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III. Ausführungsvorschriften des Bestellers |
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- Gibt der Besteller der NEOMED GmbH die Konstruktions- oder Zusammensetzungsmerkmale des Liefergegenstandes in einer Weise, die von der Fertigung der NEOMED GmbH abweicht, so trägt er die Verantwortung dafür, daß hierdurch Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er ist verpflichtet, die NEOMED GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen.
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IV. Lieferfrist |
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- Fristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie von der NEOMED GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt sind. Die Angabe der Lieferfrist erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Dies gilt vor allem bei technischen Anforderungen, die von den genormten und katalogmäßigen Typen abweichen.
- Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn der NEOMED die Angaben, die sie für die Erfüllung des Vertrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn sie der Besteller nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung oder Leistung verursacht. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen auch während eines bereits vorliegenden Verzuges beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse gleichviel, ob sie bei der NEOMED GmbH oder bei Unterlieferanten der NEOMED GmbH eintreten, wie z.B. Krieg, Bürgerkrieg, Betriebseinstellung, Betriebsstörung, Verzug oder Nichtlieferung durch Unterlieferanten.
- Wenn dem Kunden wegen einer Verzögerung, die infolge eigenen Verschuldens der NEOMED GmbH entstanden ist, ein Schaden erwächst, so ist er unter Ausschluß weiterer Ansprüche auf Gewährung einer angemessenen Nachfrist (3 Monate) berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche nach Ablauf der Nachfrist 0,5 %, im ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, das infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht zweckdienlich benutzt werden kann.
- Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.
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V. Versand, Gefahrüberwachung, Abnahme |
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- Die Gefahr geht spätestens mit der Bereitstellung der Lieferteile auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. Versendungskosten übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch die NEOMED GmbH gegen Diebstahl, Bruch, Transportfeuer und Wasserschäden, sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
- Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Die NEOMED GmbH wird auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherung bewirken, die dieser rechtzeitig hiergegen ausdrücklich verlangt.
- Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich, längstens aber vier Werktage nach Empfang der Sendung etwaige Transport- oder Lagerschäden mitzuteilen und auf Verlangen die Unterlagen zur Geltendmachung bei der Versicherung zu übersenden. Bei Verstoß hiergegen erlöschen sämtliche Ansprüche des Kunden wegen dieser Schäden.
- Bei Ersatzteillieferung geht die Gefahr mit der Bereitstellung zur Abholung bzw. (bei Versand) mit Verlassen des Lagers der NEOMED GmbH auf den Kunden über, auch wenn der Versand mit anderen Fahrzeugen erfolgt.
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VI. Mängelrüge und Gewährleistung |
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- Es ist Aufgabe des Bestellers, auch dann, wenn er nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist, die Lieferung sofort nach Anlieferung für vertragsgemäße Beschaffenheit und einwandfreie Funktion zu überprüfen. Alle Mängel, Fehlmängel und Falschlieferungen sind binnen 10 Werktagen nach Erhalt der Ware, bei versteckten Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden, nach Entdeckung, in jedem Fall aber vor Einbau oder Weiterveräußerung schriftlich anzuzeigen.
- Handelsübliche Toleranzen bezüglich Maß, Menge, Gewicht, Qualität, Farbe usw. berechtigen nicht zu Beanstandungen.
- Sobald die NEOMED GmbH einstandspflichtig ist, schuldet sie nach ihrer Wahl Nachbesserung bzw. Nachlieferung oder Vergütung des Minderwertes. Kommt die NEOMED GmbH ihrer Verpflichtung zur Nachbesserung bzw. Nachlieferung oder Minderung nicht nach, kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
- Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Gewährleistung einschließlich der Gewährleistungsansprüche bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, unerlaubte Handlungen usw. sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf mindestens grobem Verschulden des gesetzlichen Vertreters oder leitenden Angestellten der NEOMED GmbH. Ist der Besteller nicht Kaufmann im Sinne des HGB, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der NEOMED GmbH oder des Erfüllungsgehilfen der NEOMED GmbH. Soweit die NEOMED GmbH Schadensersatz zu leisten hat, ist die Verpflichtung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens beschränkt, der am Liefer- und Leistungsgegenstand selbst entstanden ist, dies gilt nicht, soweit z.B. bei Personenschäden oder Schäden an privatgenutzten Sachen oder nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird. Soll die Nachbesserung auf Wunsch des Bestellers nicht im Werk der NEOMED GmbH erfolgen, so hat der Besteller die Kosten für die Entsendung des Montagepersonals zu übernehmen.
- Die Verjährungsfrist der vorstehend beschriebenen Ansprüche beträgt 2 Jahre ab Lieferdatum.
- Eine Abtretung der Gewährleistungsansprüche ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der NEOMED GmbH möglich.
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VII. Eigentumsvorbehalt |
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- Alle Liefergegenstände bleiben im Eigentum der NEOMED GmbH bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand entstandenen oder entstehenden Verbindlichkeiten des Bestellers.
- Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des § 24 AGBG, so bleiben alle Liefergegenstände im Eigentum der NEOMED GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderung, die der NEOMED GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zustehen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesamten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so ist die NEOMED GmbH auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der NEOMED GmbH verpflichtet.
- Bei Zahlungsverzug des Bestellers ist die NEOMED GmbH zur Rücknahme der Vorbehaltswaren nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
- Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung, sowie der anschließenden Veräußerung der Waren berechtigt, sofern und soweit dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist dem Kunden nicht gestattet.
- Der Kunde tritt der NEOMED GmbH schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu den Abnehmern in Zusammenhang mit der Veräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechnung als Sicherheit ab, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware an einen oder mehrere Abnehmer veräußert wird. Für den Fall, daß die NEOMED GmbH an der Vorbehaltsware nur Miteigentum besitzt, oder daß die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, der NEOMED GmbH nicht gehörigen Waren verkauft wird, werden die Forderungen in dem Verhältnis an die NEOMED GmbH abgetreten, das dem zur Zeit des Verkaufs bestehenden Wertverhältnisses Eigentums oder Miteigentums der NEOMED GmbH an der Vorbehaltsware zu den übrigen Waren bzw. den Miteigentumsanteilen anderer an der Vorbehaltsware entspricht.
- Der Kunde ist zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen trotz der Abtretung berechtigt und verpflichtet, so lange die NEOMED GmbH diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. Er hat die von dem Drittkäufer eingezogenen Beträge jedoch sofort in Höhe der der NEOMED GmbH zustehenden Forderungen an die NEOMED GmbH abzuführen. Die Einziehungsbefugnis der NEOMED GmbH bleibt von der Einziehungsermächtigung des Kunden unberührt. Die NEOMED GmbH wird die Forderung jedoch so lange nicht selbst einziehen, wie der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt. Die Einziehungsermächtigung an den Kunden erlischt auch ohne den Widerruf der NEOMED GmbH, sobald er seine Zahlungen einstellt. Auf Verlangen der NEOMED GmbH hat der Kunde der NEOMED GmbH die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen, den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen und der NEOMED GmbH alle sonstigen, von der NEOMED GmbH gewünschten Auskünfte und Unterlagen zu übergeben.
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VIII. Lieferungen |
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- Sofern Einzelartikel aus dem Gesamtauftrag nicht lieferbar sind, ist der NEOMED GmbH gestattet - soweit dies sinnvoll ist - eine Teillieferung vorzunehmen. Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen. Kommt der Besteller mit der Zahlung einer Teillieferung in Verzug, kann die NEOMED GmbH die weitere Erfüllung des Vertrages bis zur Zahlung der Teillieferung aussetzen.
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IX. Preise und Zahlungsbedingungen |
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- Alle Preise verstehen sich in Euro ab Werk Gutach-Bleibach ausschließlich Transport, Verpackung, Versicherung und Mehrwertsteuer.
- Die Preise sind den bei Vertragsabschluß gültigen Preislisten zu entnehmen.
- Etwa anfallende Verpackungs-, Verlade-, Inbetriebnahme-, oder sonstige Kosten werden - ebenso wie die Mehrwertsteuer - gesondert berechnet und in Rechnung gestellt.
- Sämtliche Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt in bar zu leisten. Wechsel und Scheck nimmt die NEOMED GmbH nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem Vorbehalt der Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind der NEOMED GmbH sofort zu vergüten. Leistungen auf einem von der NEOMED GmbH ausgestellten und vom Kunden akzeptierten Wechsel gelten als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezogenen eingelöst ist und die NEOMED GmbH aus der Wechselhaftung befreit ist.
- Ab Überschreitung vom Fälligkeitstermin steht der NEOMED GmbH ohne die vorherige Mahnung Zinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB, zzgl. etwaiger Provisionen und Kosten ab dem jeweiligen Fälligkeitstermin zu, es sei denn, der NEOMED GmbH entsteht im Einzelfall ein wesentlich geringerer Schaden. Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit einer Rate in Verzug, so wird der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig.
- Nimmt der Kunde den Liefergegenstand nicht termingerecht ab, so werden die vereinbarten Zahlungen unbeschadet der Abnahmeverzögerung sofort fällig. Bei Zahlungsverzug steht der NEOMED GmbH in jedem Fall das Recht zu, eine Nachfrist von zehn Tagen zu setzen, nach deren Ablauf die NEOMED GmbH nach ihrer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen könnte. Im letzteren Fall ist die NEOMED GmbH berechtigt, nach ihrer Wahl entweder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder ohne Nachweis 10% des Gesamtpreises als Schadensersatz zu verlangen, sofern nicht der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich geringer ist.
- Entstehen nach Vertragsabschluß Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden oder werden diese der NEOMED GmbH erst dann bekannt, so ist die NEOMED GmbH berechtigt, Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen und, wenn der Kunde diesem Verlangen nicht nachkommt, nach ihrer Wahl vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.
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X. Reparaturen |
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- Die NEOMED GmbH erstellt nach Erteilung eines Reparaturauftrages zunächst einen Kostenvoranschlag. Sie ist zur Durchführung der Reparatur erst dann verpflichtet, wenn der Kunde schriftlich die Zustimmung zur Durchführung der Reparatur entsprechend dem Kostenvoranschlag erklärt.
- Wenn für die NEOMED GmbH bei Durchführung der Reparatur sich herausstellen sollte, daß die angesetzten Kosten nicht ausreichen, so ist sie befugt, diese Reparatur weiterzuführen, wenn dadurch die veranschlagten Kosten nicht um mehr als 30 % überschritten werden. Ist eine Überschreitung absehbar, so hat die NEOMED GmbH ihrem Besteller einen ergänzenden Kostenvoranschlag hinsichtlich der insgesamt anfallenden Mehrkosten vorzulegen.
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XI. Schluß |
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- Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, dies gilt auch, wenn der Käufer Ausländer ist und seinen Sitz im Ausland hat.
- Ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen gelten in jedem Fall die Bestimmungen des Handelsgesetzbuches für Handelsgeschäfte unter Vollkaufleuten und subsidiär die Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches.
- Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie ausschließlicher Gerichtsstand, auch für Klagen im Urkunden- und Wechselprozeß, ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, für beide Teile und für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung Waldkirch im Breisgau.
- Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen. Soweit einzelne Bestimmungen nur unter Kaufleuten i.S.d. HGB uneingeschränkt die Wirksamkeit entfalten können, sollen sie gegenüber Nichtkaufleuten unter Berücksichtigung der gesetzlich unerläßlichen Einschränkungen gelten.
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Tel.: 0 76 85 / 9 18 88 - 0 Fax: 0 76 85 / 9 18 88 - 8 E-Mail: vertrieb@neomed.de |
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